1.1 Die Albia Media GmbH (“Serviceprovider”) betreibt den Blogads-Service (“Service”). Dieser Service
ermöglicht es Werbekunden (“Advertiser”), ihre Werbeanzeigen auf Werbeflächen einer oder mehreren
Websites (“Sites”) anzuzeigen, die von den Betreibern dieser Sites (“Publisher”) verwaltet und zur
Buchung über die Blogads Plattform unter www.blogads.de zur Verfügung gestellt werden. Diese
Werbeanzeigen (“Werbemittel”) können in den auf der Blogads Plattform dargestellten Formaten geschaltet
werden (z.B. Textanzeigen).
Der Blogads-Service basiert auf einer von der Albia Media GmbH und Subunternehmern entwickelten und
gehosteten Software.
Personen (“Nutzer”) greifen über das Internet auf die Sites zu, auf denen die Werbeflächen vom Publisher
angelegt sind. Daraufhin werden die Werbemittel angezeigt.
1.2 Der Serviceprovider wird selbst nicht Vertragspartner der Verträge über die Schaltung der
Werbemittel auf den Sites. Diese über die Blogads Plattform geschlossenen Verträge kommen ausschließlich
zwischen Advertiser und Publisher zustande. Der Serviceprovider handelt auch nicht als Vertreter für eine
dieser Parteien.
1.3 Die detaillierten Richtlinien für Publisher und Advertiser (“Richtlinien”), in denen die Nutzung des
Service beschrieben wird, finden Sie unter Richtlinien.
1.4 Der Serviceprovider bewirbt den Service und die von dem Publisher angebotenen Werbeflächen online
und offline nach eigenem Ermessen.
1.5 Der Serviceprovider stellt den Service im Rahmen des aktuellen Stands der Technik zur Verfügung.
Der Serviceprovider ist berechtigt, die Verfügbarkeit des Service zeitweilig einzuschränken, wenn dies im
Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung
technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der
Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Der Serviceprovider berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten
Interessen der Kunden, wie z.B. durch Vorabinformationen bei geplanten Wartungsarbeiten.
Der Service kann durch technische Umstände, Leistungs- und/oder Anbindungsausfall, Hard- und
Softwarefehler, die der Serviceprovider nicht zu vertreten hat, sowie Einwirkungen Dritter, deren
Handlungen dem Serviceprovider nicht zuzurechnen sind (z.B. Viren, Ausfall von Netzen Dritter),
unterbrochen oder beeinträchtigt werden. Die Parteien sind sich daher darüber einig, dass auf solchen
Ursachen beruhende Unterbrechungen und/oder Störungen der Leistungserbringung, die der Serviceprovider
nicht zu vertreten hat, keine Rechte seitens der Advertiser oder Publisher begründen.
1.6 Der Serviceprovider überprüft nicht die vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittel. Ebenso
wenig überprüft der Serviceprovider die Inhalte der Sites der Publisher oder die vom Publisher über seine
Site(s) auf der Blogads Plattform eingestellten Informationen.
1.7 Soweit auf der Blogads Plattform im Zusammenhang mit Festpreisbuchungen (d.h. eine Werbebuchung auf
einer bestimmten Platzierung zu einem festen Preis für eine feste Dauer) Informationen zu Page
Impressions, Click-Rates und CPM der Sites oder ähnlichem angegeben werden, handelt es sich bei diesen
Informationen nur um historische Durchschnittswerte. Insbesondere können Änderungen des Publisher an
seiner Site zu anderen Werten führen, die noch nicht in diesen Durchschnittswerten abgebildet sind. Diese
Informationen bilden daher zwar Anhaltspunkte für weitere Werbekampagnen, garantieren aber nicht, dass
weitere Werbekampagnen gleiche oder ähnliche Werte erreichen.
1.8 Der Serviceanbieter Blogadshat einen Dienstleister, die Novalnet AG, mit der Abwicklung der
Zahlungen (Kreditkarte, Lastschriftverfahren) beauftragt. Zu diesem Zweck benötigt die Novalnet AG
bestimmte, u.a. persönliche Informationen von Ihnen. Dabei handelt es sich um Ihren Namen und Ihre
Anschrift, Kontonummer und Bankleitzahl oder Kreditkartennummer (einschließlich Gültigkeitszeitraum),
Rechnungsbetrag und Währung sowie die Transaktionsnummer. Die Novalnet AG darf diese Informationen zum
Zwecke der Zahlungsabwicklung verwenden und an uns weitergeben. Sie ist verpflichtet, die Informationen
gemäß den deutschen Datenschutzgesetzen zu behandeln.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Nutzung des Service durch den Publisher und den Advertiser (nachfolgend auch der “Kunde” oder
die “Kunden”) setzt die Online-Anmeldung bei dem Serviceprovider voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Mit
der Anmeldung kommt zwischen dem Serviceprovider und dem Kunden ein Vertrag über die Nutzung des Service
(im Folgenden: “Nutzungsvertrag”) zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht
nicht.
2.2 Mit der Anmeldung akzeptieren der Publisher und der Advertiser die vorliegenden
Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen regeln nicht nur die Vertragsbeziehung zwischen
Publisher bzw. Advertiser und dem Serviceprovider, sondern gelten auch unmittelbar im Verhältnis zwischen
Publisher und Advertiser in Bezug auf die Buchung und Schaltung von Werbemitteln auf den Sites.
2.3 Die Anmeldung und Nutzung des Service ist nur juristischen Personen, rechtsfähigen
Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere
Minderjährige dürfen sich nicht bei Blogads anmelden. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur
von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden
muss.
2.4 Der Service darf nur von Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit genutzt werden. Mit der Anmeldung versichert der Kunde, dass er die Plattform in seiner
Eigenschaft als Unternehmer nutzt.
2.5 Die vom Serviceprovider bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben.
Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Kunde selbst verpflichtet, die Angaben
unverzüglich zu korrigieren.
2.6 Bei der Anmeldung gibt der Kunde seinen Vor- und Nachnamen, E-Mailadresse und ein Passwort an. Der
Kunde muss sein Passwort geheim halten und den Zugang zu seinem Nutzerkonto sorgfältig sichern. Der Kunde
haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden, es sei
denn, er hat den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten.
2.7 Ein Vertrag zwischen einem Advertiser und einem Publisher über die Schaltung von Werbemitteln des
Advertiser auf Sites des Publisher kommt wie folgt zustande:
2.7.1 Der Advertiser kann sich auf der Blogads Plattform über die zur Verfügung stehenden Sites
und Werbeflächen auf den Sites der einzelnen Publisher, die zur Auswahl stehenden Formate sowie die
jeweiligen Preiskonditionen informieren.
2.7.2 Auf der Basis dieser Informationen gibt der Advertiser unter Nutzung des Service über die
Blogads Plattform ein verbindliches Angebot über die Schaltung seiner Werbemittel auf Werbeflächen
des Publisher ab.
2.7.3 Der Vertrag zwischen Publisher und Advertiser kommt zustande, wenn der Publisher dieses
Angebot annimmt. Die Erklärung der Annahme durch den Publisher muss dem Advertiser nicht zugehen.
2.7.4 Der Publisher ist nicht verpflichtet, Angebote des Advertiser anzunehmen. Möchte er jedoch
ein Angebot ablehnen, so ist er verpflichtet, die Ablehnung innerhalb von 24 Stunden nach Zugang
des Angebots – bzw. wenn das Angebot an einem Sams-, Sonn- oder Feiertag zugeht, bis zum Ablauf des
darauf folgenden Arbeitstages – über die Ablehnungsfunktion auf der Blogads Plattform mitzuteilen.
Erfolgt diese Mitteilung nicht innerhalb der vorstehenden Frist, so gilt das Angebot als vom
Publisher angenommen. Der Publisher wird in der eMail, die das Angebot des Advertiser enthält, noch
einmal ausdrücklich auf die vorstehende Ablehnungsfrist und ihre Folgen hingewiesen.
2.7.5 Aufgrund der vorstehenden Ablehnungsfrist sollen Advertiser ihre Buchungsangebote möglichst
mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten Termin und nicht an Sams-, Sonn- und Feiertagen abgeben,
da sonst die Einhaltung des gewünschten Werbebeginns nicht sichergestellt werden kann. Wurde das
Angebot zu kurzfristig abgegeben, so wird die Werbung zum nächstmöglichen Termin geschaltet.
2.8 Der Kampagnenzeitraum verlängert sich automatisch fünf Tage vor Ablauf um 30 Tage. Der Advertiser
muss vor dem Ablauf dieser Frist eine Verlängerung aktiv ausschliessen. Dies wird durch das entfernen des
Hakens (aut. Verlängerung) unter „Meine Buchungen“ gewährleistet.
3. Besondere Geschäftsbedingungen für Publisher
3.1 Der Publisher versichert, zu der Vermarktung der Sites, insbesondere der Schaltung von Werbung
Dritter auf den Sites, berechtigt zu sein. Der Publisher ist für den Text, die Anpassung und die
Richtigkeit des Inhalts der Sites verantwortlich, auf der die Werbeflächen angezeigt werden. Gleiches
gilt für alle von ihm bereitgestellte Materialien und Informationen, die sich auf den Verkauf von
Werbemitteln auf seinen Werbeflächen beziehen. Hierzu gehören u. a.:
(a) Erstellen von Werbeflächenbeschreibungen
(b) Einfügen von Werbeflächen-Javascript in die Website(s);
(c) Akzeptieren oder Ablehnen von Buchungsangeboten der Advertiser, die für die Werbeflächen
eingereicht werden;
(d) Sicherstellen der Richtigkeit und Eignung des veröffentlichten Materials;
(e) Sicherstellen, dass der auf den Sites veröffentlichte Inhalt nicht die Rechte Dritter
(insbesondere Marken- und Urheberrechte) verletzt, noch pornographisch, jugendgefährdend,
diffamierend, beleidigend, gewaltverherrlichend, rassistisch, wettbewerbswidrig oder anderweitig
rechts- oder sittenwidrig ist;
(f) Einhaltung der Bestimmungen des Telemediengesetzes, insbesondere der Impressumspflicht.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für die vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittel,
für die der Advertiser die alleinige Verantwortung trägt.
3.2 Der Publisher verpflichtet sich, die auf der Blogads Plattform unter Richtlinien aufgeführten
Richtlinien für Publisher einzuhalten.
3.3 Der Publisher stellt den Serviceprovider und die Advertiser von allen Ansprüchen frei, die Dritte
diesen gegenüber aufgrund einer Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag geltend machen. Von
diesem Freistellungsanspruch sind auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Serviceproviders
und/oder des Advertiser gegen derartige Ansprüche, einschließlich der Rechtsanwaltskosten bis maximal in
Höhe der gesetzlichen Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, umfasst. Der Advertiser bzw. der
Serviceprovider werden den Publisher unverzüglich informieren, wenn Dritte derartige Ansprüche gegen sie
geltend machen.
3.4 Der Publisher hat die Möglichkeit, einen oder mehrere Standards in der Beschreibung seiner
Werbefläche bezüglich der Akzeptanz oder Ablehnung von Buchungsangeboten zu definieren. Für abgelehnte
Werbebuchungen kann der Publisher keine Kosten in Rechnung stellen.
3.5 Soweit dem Publisher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar, ist der
Serviceprovider berechtigt, Vorgaben und Kriterien bezüglich der Nutzung des Service festzulegen, z.B.
die Maximalanzahl und die Art(en) von Werbemitteln, die auf einer Werbefläche oder auf der Site platziert
werden, und den Speicherplatz, der dem Publisher maximal auf den Servern des Serviceproviders zugewiesen
wird, wie oft (und wie lange) der Publisher innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf den Service
zugreifen darf, Mindestverkehr und die Mindestantwortquote bezüglich der Site(s) und Werbeflächen des
Publisher. Der Serviceprovider wird dem Publisher die Festlegung solcher Vorgaben und Kriterien
mindestens vierzehn Tage vor ihrem Inkrafttreten per eMail mitteilen. Der Publisher ist berechtigt, den
Nutzungsvertrag zum Tag des Inkrafttretens der Vorgaben oder Kriterien mittels eMail innerhalb von sieben
Tagen nach Erhalt der Mitteilung zu kündigen.
3.6 Der Publisher verpflichtet sich unter den Voraussetzungen der vorliegenden AGB, die vom Kunden zur
Veröffentlichung bestimmten und zur Verfügung gestellten Werbemittel für die vereinbarte Dauer auf den
vereinbarten Werbeflächen zu platzieren. Die Platzierung der Werbemittel erfolgt nur für den vereinbarten
Kampagnenzeitraum und/oder bis zur Erreichung der vereinbarten Höchstzahl an AdImpressions (Sichtkontakte
der Internetnutzer zu Werbemitteln) oder an Klicks (Klicks der Internetnutzer auf die Werbemittel).
3.7 Sollte der Publisher die Werbemittel vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums bewusst und ohne Einwirkung
von höherer Gewalt entfernen, findet keine Auszahlung für den gebuchten Zeitraum statt. Für Bannerbuchungen
zählt eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen, Artikelbuchungen müssen mindestens 12 Monate inklusive Link bestehen bleiben.
3.8 Soweit der Publisher dem Advertiser für ein Werbemittel die Lieferung einer bestimmten Anzahl an
AdImpressions oder Klicks innerhalb eines bestimmten Zeitraums zugesagt hat und die zugesagte Anzahl in
diesem Zeitraum nicht vollständig geliefert wurde, ist der Publisher nicht verpflichtet, das betroffene
Werbemittel weiter zu schalten und die noch fehlende Anzahl an AdImpressions oder Klicks nachzuliefern.
3.9 Der Publisher ist für die Festlegung der Preise der Werbeflächen verantwortlich, die für die
Site-spezifische Platzierung von Werbemitteln zu einem Festpreis erhoben werden.
3.10 Bei Buchungen durch eine Media-Agentur verpflichtet sich der Publisher, auf seine Preise
branchenübliche Agenturrabatte (maximal 20%) zu gewähren. 50% dieser Kosten trägt der Publisher, die
anderen 50% werden von dem Serviceanbieter Blogads getragen.
3.11 Als Vergütung für die Erbringung des Service erhält der Serviceprovider eine prozentuale
Beteiligung (“Provision”) an den Entgelten, die der Advertiser für die jeweilige Werbebuchung an den
Publisher zu zahlen verpflichtet ist (nach vorherigem Abzug eventuell gewährter Rabatte). Die aktuelle
Provision liegt bei 30%. Der Serviceprovider behält sich das Recht vor, die Provision basierend auf den
Einnahmen des Publisher oder anderer von ihm definierter Faktoren jederzeit zu ändern. Der
Serviceprovider wird dem Publisher solche Änderungen mindestens vierzehn Tage vor ihrem Inkrafttreten per
eMail mitteilen. Ist der Publisher mit der Änderung nicht einverstanden, so kann er den Nutzungsvertrag
mit dem Serviceprovider innerhalb einer Woche nach Erhalt der Mitteilung zum Tag des Inkrafttretens der
Änderung per eMail kündigen.
3.12 Die auf der Blogads Plattform angegebenen Preise für die Werbeschaltungen verstehen sich rein
netto. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe ist auf diese Preise stets dann zu zahlen, wenn diese nach den
gesetzlichen Bestimmungen anfällt. Gleiches gilt für die Provisionsbeträge.
3.13 Der Serviceprovider wickelt die Rechnungsstellung und den Zahlungsverkehr für die geschalteten
Werbebuchungen mit dem Advertiser im Namen und im Auftrag des Publishers ab und stellt dem Publisher
online eine Zusammenfassung der Aktivitäten auf ihren Werbeflächen zur Verfügung. Die Preise und die
Provision werden auf der Grundlage der vom Serviceprovider gespeicherten Daten berechnet.
3.14 Der Serviceprovider wickelt Zahlungen an den Publisher per Banküberweisung an das vom Publisher
angegebene Konto ab. Die Auszahlung findet erst nach dem Ablauf des gebuchten Zeitraumes statt. Die
Auszahlungen werden immer an dem ersten und dritten Mittwoch des Monats nach Ablauf der Kampagne
ausgeführt. Eine Auszahlung an den Publisher kann erst dann erfolgen, wenn der Serviceprovider die
Vergütung von dem Advertiser für die von dem Publisher erbrachten Leistungen vollständig erhalten hat.
3.15 Zum Zwecke der Vermarktung und Bewerbung der Werbeflächen auf den Sites des Publishers räumt der
Publisher dem Serviceprovider hiermit an allen vom Publisher zum Service hochgeladenen Inhalten
(“Publisher-Content”) für die Vertragslaufzeit das nicht exklusive, nicht übertragbare, kostenlose und
weltweite Recht ein, den Publisher-Content zu nutzen, insbesondere ihn in die Blogads Plattformen und
Websites Dritter zu integrieren, dort darzustellen und Mitgliedern der Öffentlichkeit und geschlossener
Nutzergruppen über feste und mobile Kommunikationsnetze an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zum Zwecke der
Nutzung zeitgleich oder sukzessive – auch auf Abruf – zugänglich zu machen und zu übermitteln sowie ihn
zu diesen Zwecken zu vervielfältigen. Darüber hinaus ist eine Weitergabe des Publisher-Content an
Syndication-Partner des Serviceproviders gestattet, wenn der Publisher der Platzierung von so genannten
Network Ads auf seinen Sites zugestimmt hat.
Außerdem kann der Serviceprovider aufbereiteten Publisher-Content für eigene Zwecke zurückbehalten und
verwenden und diese Informationen an Advertiser und Geschäftspartner, Syndication-Partner, Sponsoren und
andere Dritte weitergeben (z.B. zum Zwecke der Erstellung von Statistiken). Die Aufbereitung der Daten
erfolgt dabei in anonymisierter Form, in der der Publisher-Content keinen Rückschluss auf einen
bestimmten Publisher zulässt.
4. Besondere Geschäftsbedingungen für Advertiser
4.1 Der Advertiser verpflichtet sich, die vereinbarten und fälligen Entgelte zu bezahlen, die für die
vertragsgemäße Schaltung der Werbemittel und sonstige in Anspruch genommene Dienste anfallen. Alle vom
Publisher/Serviceprovider aufgeführten oder vom Advertiser eingegebenen Preise und Gebühren verstehen
sich, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, rein netto. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe ist vom
Advertiser auf diese Nettopreise dann zu zahlen, wenn diese nach den gesetzlichen Bestimmungen anfällt.
4.2 Die vereinbarte Vergütung ist nach der Buchung an den Serviceprovider zu zahlen. Der Serviceprovider
bietet dem Advertiser grundsätzlich die folgenden Zahlungsmöglichkeiten für die mit dem Publisher
vereinbarte Vergütung an: Lastschriftverfahren oder Zahlung per Kreditkarte.
4.3 Der Serviceprovider misst die AdImpressions und Klicks auf die Werbemittel und stellt dem Advertiser
für die Site-spezifische Buchung von Festpreisplatzierungen die relevanten Informationen einer
Werbefläche (wie zum Beispiel die Anzahl der AdImpressions oder Klicks) zu Verfügung.
4.4 Der Advertiser stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht Rechte
Dritter (insbesondere Marken- und Urheberrechte) verletzen, noch pornographisch, jugendgefährdend,
diffamierend, beleidigend, gewaltverherrlichend, rassistisch, wettbewerbswidrig oder anderweitig rechts-
oder sittenwidrig sind. Außerdem stellt der Advertiser sicher, dass er berechtigt ist, die in seine
Werbemittel integrierten Links auf andere Inhalte zu verwenden. Er trägt dafür Sorge, dass die Websites,
auf welche die Werbemittel verlinken, den Vorgaben des Telemediengesetzes genügen, insbesondere die
Impressumspflicht erfüllen.
4.5 Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass die vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittel
rechts- oder sittenwidrige Inhalte aufweisen oder Rechte Dritter verletzen, haben der Publisher und/oder
der Serviceprovider das Recht, diese Werbemittel solange zurückzuweisen oder die Werbeschaltung solange
zu unterbrechen, bis eine Stellungnahme des Advertiser und eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist
oder es dem Advertiser gelingt, den Verdacht auszuräumen. Ein begründeter Verdacht in diesem Sinne liegt
insbesondere dann vor, wenn ein solcher Verdacht durch ein behördliches oder gerichtliches Verfahren oder
durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren induziert ist oder nachvollziehbare Anhaltspunkte
vorhanden sind, dass ein solches Verfahren bald eingeleitet wird. Dasselbe gilt auch, wenn der Publisher
und/oder der Serviceprovider von einem Dritten aufgefordert wird, die weitere Schaltung der Werbemittel
zu unterlassen, weil diese rechts- oder sittenwidrig sei oder Rechte Dritter verletze, sofern der
Anspruch des Dritten nicht offensichtlich und für Publisher bzw. den Serviceprovider erkennbar
unbegründet ist. Der Publisher bzw. der Serviceprovider wird dem Advertiser die Zurückweisung oder
Sperrung der Werbemittel unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen.
4.6 Ziffer 4.6 gilt entsprechend, wenn das vom Advertiser zur Veröffentlichung bestimmte und zur
Verfügung gestellte Werbemittel Links zu rechts- oder sittenwidrigen Inhalten oder zu Inhalten, die
Rechte Dritter verletzten, enthält.
4.7 Der Publisher und der Serviceprovider behalten sich ferner das Recht vor, bestimmte Formen von
Werbemitteln aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität unter Zugrundelegung
einheitlicher sachlich gerechtfertigter Grundsätze abzulehnen, wenn ihre Schaltung für den Publisher
unzumutbar ist.
4.8 Eine Überprüfungspflicht der Werbemittel und/oder von den Werbemitteln ausgehender Links samt der
Linkinhalte durch den Publisher oder den Serviceprovider besteht nicht. Etwaige Überprüfungen des
Publisher entbinden den Advertiser nicht von seiner Verantwortung für die Werbemittel und/oder die von
den Werbemitteln ausgehenden Links samt der Linkinhalte.
4.9 Der Advertiser sichert zu, die unter Richtlinien aufgeführten Richtlinien für Advertiser
einzuhalten.
4.10 In Bezug auf alle vom Advertiser über die Blogads Plattform eingereichten Werbemittel erteilt der
Advertiser dem Serviceprovider das nicht-exklusive, übertragbare, weltweite Recht, diese Werbemittel für
die vereinbarte Kampagnendauer auf den vereinbarten Sites und Werbeflächen zu integrieren, dort
darzustellen und zu veröffentlichen und Mitgliedern der Öffentlichkeit und geschlossener Nutzergruppen
über feste und mobile Kommunikationsnetze an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zum Zwecke der Nutzung
zeitgleich oder sukzessive – auch auf Abruf – zugänglich zu machen und zu übermitteln sowie die
Werbemittel zu den vorstehenden Zwecken zu vervielfältigen. Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst
insbesondere auch das Recht zur Nutzung der Werbemittel:
im Rahmen von Telekommunikations-, Tele- und Mediendiensten, (z.B. Onlinedienste, elektronischen
Push- und Pulldiensten, wie z.B. eMail, SMS, MMS);
jeweils unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger übertragungs- und Abruftechniken
insbesondere über Kabel, Funk, feste und mobile Satelliten-Netze und Mikrowellen sämtlicher
Verfahren (wie insbesondere GSM, GPRS, UMTS, WAN, LAN, WLAN, Breitband, etc.);
unter Verwendung sämtlicher Protokolle und Sprachen (insbesondere TCP-IP, IP, HTTP, WAP, HTML,
c-HTML, XML etc.);
unter Einschluss der Wiedergabe, des Herunterladens und Speicherung auf beliebigen
Empfangsgeräten, wie insbesondere stationären und mobilen Computern, Fernsehgeräten, Set-Top-Boxen,
(Festplatten-) Videorecordern, Mobiltelefonen und Personal Digital Assistants (PDA); und
- das Datenbankrecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Werbematerial und Bearbeitungen
desselben maschinenlesbar zu erfassen und in einer eigenen Datenbank elektronisch zu speichern,
auch soweit dies nicht dem eigenen Gebrauch des Datenbankbetreibers im Sinne von § 53 UrhG dient.
Die vorstehende Rechteeinräumung bezieht sich insbesondere auch auf an dem Werbematerial bestehende
Urheber- und Leistungsschutzrechte, das Recht am eigenen Bild sowie Namens-, Titel-, Marken- und sonstige
Kennzeichenrechte. Der Advertiser versichert, Inhaber der vorstehend eingeräumten Rechte und zu ihrer
Einräumung an den Serviceprovider und den Publisher berechtigt zu sein.
4.11 Der Advertiser stellt den Serviceprovider und den Publisher von allen Ansprüchen Dritter frei, die
diese Dritten gegen den Serviceprovider und/oder den Publisher infolge einer Verletzung der
Verpflichtungen des Advertisers aus diesem Vertrag geltend machen. Von diesem Freistellungsanspruch sind
auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Serviceproviders und/oder des Publishers gegen
derartige Ansprüche, einschließlich der Rechtsanwaltskosten bis maximal in Höhe der gesetzlichen Gebühren
gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, umfasst. Der Publisher und der Serviceprovider werden den Advertiser
unverzüglich informieren, wenn Dritte derartige Ansprüche gegen sie geltend machen.
5. Haftung
5.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der
Serviceprovider lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf
schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Serviceprovider, seine Mitarbeiter
oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende
Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5.2 Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer
Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch den Serviceprovider , seine
Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren
Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt
auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
5.3 Unberührt bleiben die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
6. Kündigung
6.1 Jede der Parteien ist berechtigt, diesen Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos per eMail zu
kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Serviceprovider liegt insbesondere vor, wenn:
der Publisher ihm keine richtigen, vollständigen und aktuellen Anmeldedaten zur Verfügung stellt
oder falsche Information über die buchbaren Sites oder Werbeflächen angibt (z.B. falsche Domain);
der Publisher seine Verpflichtungen gemäß Ziffern 3.1 schuldhaft verletzt;
der Advertiser seine Verpflichtungen gemäß Ziffern 4.4 oder 4.10 schuldhaft verletzt;
der Publisher eMails versendet, ohne die erforderliche Einwilligung des Empfängers hierfür zu
besitzen, um die Aufmerksamkeit von Nutzern oder Advertiser auf seine Sites und/oder Dienste zu
lenken;
bei wiederholter schuldhafter Verletzung der Richtlinien für Publisher und Advertiser zur Nutzung
des Services.
bei schuldhafter Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (z.B. unerlaubte Weitergabe
personenbezogener Daten)
Die vorstehend benannten Gründe sind auch wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung des vom
Advertiser und dem Publisher geschlossenen Werbevertrages durch den Advertiser bzw. den Publisher.
6.2 Jede Partei kann diesen Nutzungsvertrag mit einer Frist von fünf Tagen vor Ablauf des Buchungszeitraums
ohne die Angabe von Gründen mittels eMail kündigen.
7. Vertraulichkeit
7.1 Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit dieses Vertrages sowie für drei Jahre nach seiner
Beendigung sämtliche von der jeweils anderen Partei erhaltenen Informationen über deren Angelegenheiten
sowie sämtliche Informationen, die ihnen in Bezug auf die jeweils andere Partei im Zusammenhang mit der
Durchführung dieser Vereinbarung bekannt werden sollten, insbesondere Kunden- und Produktdaten, technische
Daten wie Computerprogramme und Schnittstellen sowie Finanzdaten wie Umsätze, Margen und Einkaufbedingungen
der jeweils anderen Partei (“Vertrauliche Informationen”), strikt vertraulich zu behandeln, nur für den
Zweck der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und nicht Dritten zugänglich zu machen. Jede Partei
wird Vertrauliche Informationen nur an die Mitarbeiter und eingeschaltete Drittunternehmen weitergeben,
deren Kenntnis dieser Vertraulichen Informationen zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und die im
Umfang dieser Ziffer 7 zur Geheimhaltung dieser Vertraulichen Informationen verpflichtet wurden.
7.2 Jede Partei ist verpflichtet, mit der anderen Partei Rücksprache zu halten, wenn irgendwelche Zweifel
aufkommen sollten, ob eine konkrete Information als vertraulich zu behandeln ist. Die empfangende Partei
wird hinsichtlich der Geheimhaltung der Vertraulichen Informationen zumindest diejenige Sorgfalt aufwenden
und diejenigen Schutzmaßnahmen treffen, welche sie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen gleicher
Art aufzuwenden pflegt und mindestens die im Verkehr übliche Sorgfalt. Hierbei wird sie insbesondere
adäquate Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen gegen unbefugte Offenlegung, Vervielfältigung
und Nutzung treffen.
7.3 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, (a) die der empfangenden Partei bei
Bekanntgabe nachweislich bereits bekannt waren oder (b) die in diesem Zeitpunkt bereits offenkundig waren,
sowie für Informationen, (c) von denen die empfangende Partei nachweist, dass sie diese Informationen nach
Abschluss dieses Vertrages ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einer dritten Partei erhalten
hat, vorausgesetzt, dass diese dritte Partei durch die Weitergabe der Informationen nicht ihrerseits eine
gegenüber der bekannt gebenden Partei bestehende Verpflichtung zur Vertraulichkeit verletzt hat, (d)
bezüglich derer die empfangende Partei nachweist, dass diese Informationen nach Abschluss des Vertrages ohne
ihr Verschulden offenkundig wurden oder (e) die auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen,
rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung bekannt gegeben werden müssen. Der
Serviceprovider ist darüber hinaus berechtigt, den Advertiser und den Publisher in seiner
Referenzkundenliste zu führen und diese an Dritte weiterzugeben und zu veröffentlichen.
8. Verschiedenes
8.1 Der Advertiser und der Publisher verpflichten sich, keine Geräte, Software oder Routinen zu verwenden,
die das ordnungsgemäße Funktionieren des Service oder die Ausführung von Aktivitäten auf den Servern des
Serviceproviders stören könnten. Sie verpflichten sich weiter, keine Aktionen durchzuführen, die eine
unnötige oder unverhältnismäßig große Belastung für die Hardware, Bandbreite oder Software des Service
darstellen. Der Advertiser und der Publisher werden die Nutzung des Service durch andere nicht stören oder
behindern. Sie verpflichtet sich außerdem, Informationen oder Materialien des Serviceproviders, die im
Zusammenhang mit dem Service verwendet werden, nicht ohne Zustimmung des Serviceproviders zu ändern oder zu
manipulieren. Ein Verstoß berechtigt den Serviceprovider zur fristlosen Kündigung.
8.2 Die vorliegenden AGB sowie sämtliche zwischen dem Publisher und dem Advertiser abgeschlossene
Buchungsverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
Wiener UN-Kaufrechts.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand in Bezug auf alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsvertrag oder diesen
AGB ist Hamburg.
8.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche
unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien unter
Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei
Vertragsschluss bekannt gewesen. Dies gilt entsprechend im Falle von Regelungslücken.
8.5 Personenbezogene Daten werden vom Serviceprovider ausschließlich für die Durchführung des
Nutzungsvertrages verarbeitet und gespeichert. Sie werden in keinem Fall unbefugt an Dritte weitergegeben.
8.6 Der Serviceprovider behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die
geänderten Bedingungen werden den Kunden per eMail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten
zugesendet. Widerspricht ein Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang
der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Serviceprovider wird die Kunden in der eMail, die
die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.